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Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist eine kostenlose Pflegeberatung zuhause für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen und zuhause von Angehörigen gepflegt werden.

Der Termin dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und pflegende Angehörige fachlich zu unterstützen. Gleichzeitig erhalten Pflegebedürftige wertvolle Informationen zu Leistungen der Pflegeversicherung und möglichen Hilfen im Pflegealltag.

Wie oft muss der Beratungsbesuch stattfinden?

Wenn Sie Pflegegeld für die häusliche Pflege erhalten und kein ambulanter Pflegedienst regelmäßig eingebunden ist, ist der Beratungsbesuch verpflichtend.

Gesetzlich vorgeschriebene Abstände:

  • Pflegegrad 2–3: einmal alle 6 Monate
  • Pflegegrad 4–5: einmal alle 3 Monate

Ablauf der Pflegeberatung zuhause

Beim Beratungsbesuch kommt eine Pflegefachkraft zu Ihnen nach Hause und bespricht gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen die aktuelle Pflegesituation.

Typischer Ablauf:

  1. Aufnahme der wichtigsten persönlichen Daten
  2. Gespräch über die aktuelle Pflege- und Betreuungssituation
  3. Fachliche Einschätzung der Versorgung zuhause
  4. Empfehlungen zu Verbesserungen und Unterstützungsangeboten

Ziel ist es, die Pflege langfristig zu sichern und Angehörige zu entlasten.

Themen der Pflegeberatung (§ 37.3)

Während des Beratungsgesprächs können viele Fragen rund um die häusliche Pflege geklärt werden.

Häufige Themen sind zum Beispiel:

  • Tipps für typische Situationen im Pflegealltag
  • Pflegehilfsmittel (z. B. Rollator, Pflegebett oder Verbrauchsmaterial)
  • richtige Hebe- und Lagerungstechniken
  • Mobilisation und Sturzprävention
  • Pflegekurse für Angehörige
  • Leistungen wie Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege
  • Wohnraumanpassungen (z. B. barrierefreies Bad)
  • Möglichkeit der Höherstufung des Pflegegrades

Bei Bedarf erhalten Sie Hinweise auf weitere Angebote wie Pflegestützpunkte oder eine ausführliche Pflegeberatung.

Dokumentation des Beratungsbesuchs

Nach dem Termin bestätigt die Pflegefachkraft gegenüber der Pflegekasse, dass der Beratungsbesuch stattgefunden hat.

Pflegefachliche Empfehlungen werden nur mit Ihrer Zustimmung an die Pflegekasse weitergeleitet.

Kosten des Beratungsbesuchs

Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist für gesetzlich Versicherte kostenlos, da die Pflegekasse die Kosten übernimmt.

Privatversicherte erhalten meist eine Rechnung, die anschließend bei der privaten Pflegeversicherung zur Erstattung eingereicht werden kann.

Freiwillige Pflegeberatung

Auch ohne Verpflichtung kann eine Pflegeberatung sinnvoll sein.

  • Pflegegrad 1: Beratung bis zu zweimal pro Jahr möglich
  • Bei reinen Pflegesachleistungen: freiwillige Beratung möglich

Der Termin kann helfen, Hilfsmittel zu beantragen, Leistungen besser zu nutzen oder eine Höherstufung des Pflegegrades vorzubereiten.

Tipp

Nutzen Sie den Beratungsbesuch aktiv – er bietet eine gute Gelegenheit, Fragen zu klären und die Pflege zuhause zu erleichtern.